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Outright Monetary Transactions
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Als Outright Monetary Transactions (OMTs) (im Deutschen auch: geldpolitische Outright-GeschĂ€fte,cite-ref-1[1] wörtlich: vorbehaltlose geldpolitische GeschĂ€fte) bezeichnet man ein von der EuropĂ€ischen Zentralbank (EZB) angekĂŒndigtes Instrument, unter dem das Eurosystem in vorab unbeschrĂ€nktem AusmaĂ AnkĂ€ufe kurzfristiger Anleihen von Staaten im Euro-WĂ€hrungsgebiet durchfĂŒhren kann. Auch wenn bislang (Stand: Januar 2024) noch keine StaatsanleihenkĂ€ufe als OMTs erfolgten, wird davon ausgegangen, dass bereits die bloĂe AnkĂŒndigung â wie beabsichtigt â eine beruhigende und zinssenkende Wirkung auf die FinanzmĂ€rkte ausgeĂŒbt hat.cite-ref-2[2]
Die Zielsetzung von OMTs besteht nach Aussage der EZB insbesondere darin, die geldpolitische Transmission ihrer LeitzinsĂ€nderungen in die Mitgliedsstaaten und damit die Einheitlichkeit der Geldpolitik der EuropĂ€ischen Zentralbank sicherzustellen. WĂ€hrend der Eurokrise hatte die EZB immer wieder Schwierigkeiten, durch Ănderung ihrer Leitzinsen die ZinssĂ€tze im Euroraum zu beeinflussen. Dieser so genannte Transmissionsmechanismus funktionierte nur in manchen Staaten, in anderen war er in erheblichem MaĂe blockiert. Die EZB fĂŒhrte diese Blockade zu einem gewichtigen Teil auf ĂŒbersteigerte Risikobewertungen von Anlegern in Bezug auf die Staatstitel einzelner LĂ€nder zurĂŒck. Ein umfassender Aufkauf solcher Anleihen durch die nationalen Zentralbanken der Eurozone könnte in diesem Umfeld nach Meinung der Bank zu einer Entspannung fĂŒhren und auf diese Weise den Transmissionsmechanismus in den betroffenen Staaten wieder aktivieren, was zugleich die Einheitlichkeit der Geldpolitik wiederherstellen wĂŒrde.
Mit dem OMT-Entscheid der EZB im September 2012 wurde das Securities Markets Programme (SMP) eingestellt.
Contents
âą Entwicklung
⹠ModalitÀten
âą BegrĂŒndung
âą Siehe auch
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Entwicklung
EZB-PrĂ€sident Mario Draghi kĂŒndigte am 26. Juli 2012 an, die EZB werde âinnerhalb [ihres] Mandates alles Erforderliche tun (âwhatever it takesâ), um den Euro zu erhaltenâ.cite-ref-3[3] Dies wurde allgemein als Andeutung einer Wiederaufnahme von StaatsanleihenkĂ€ufen gewertet.cite-ref-4[4] Am 2. August 2012 gab er bekannt, die EZB erwĂ€ge neuerliche Interventionen an den StaatsanleihenmĂ€rkten und könne sich ĂŒberdies andere unkonventionelle MaĂnahmen vorstellen.cite-ref-5[5] Die ModalitĂ€ten der in Aussicht gestellten OMTs wurden schlieĂlich am 6. September 2012 vom EZB-Rat beschlossen (OMT-Beschluss).cite-ref-6[6]
Nach Aussage Draghis unterstĂŒtzten im EZB-Rat 21 der 22 Mitglieder den OMT-Beschluss.cite-ref-7[7] Es wird weithin davon ausgegangen, dass die abweichende Stimme jene der durch ihren PrĂ€sidenten Jens Weidmann vertretenen Deutschen Bundesbank war (siehe auch weiter unten).cite-ref-8[8]
OMTs sind von einem anderen Programm der EZB, dem am 22. Januar 2015 beschlossenen erweiterten Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset-Purchase Program, EAPP), zu unterscheiden. Auch wenn dieses ebenfalls â unter anderem â den Ankauf europĂ€ischer Staatsanleihen vorsieht, ist es von einem möglichen OMT-Programm unabhĂ€ngig und unterscheidet sich auch in seinen ModalitĂ€ten. Zudem verfolgen die Programme einen unterschiedlichen Zweck: WĂ€hrend OMTs dazu gedacht sind, bei Bedarf auf eine verbesserte geldpolitische StabilitĂ€t in einzelnen, von einer akuten Problemlage betroffenen Staaten hinzuwirken, zielt das erweiterte Ankaufprogramm darauf, durch kontinuierliche AnkĂ€ufe von Staatsanleihen unterschiedlichen Ursprungs zur Abwendung von Deflationsrisiken beizutragen.
Funktionsweise und BegrĂŒndung
ModalitÀten
Die Entscheidung ĂŒber die DurchfĂŒhrung und die Beendigung von OMTs obliegt dem EZB-Rat. Hauptvoraussetzung ist, dass der betreffende Staat bereits eine der RettungsfazilitĂ€ten der Eurozone (ESM oder EFSF) in Anspruch nimmt und die dortigen Bedingungen strikt einhĂ€lt (so genannte KonditionalitĂ€t). (Die EFSF wurde 2010 geschaffen, um bei Bedarf Staaten der Eurozone vorĂŒbergehend durch Kredite und Garantien zu unterstĂŒtzen;cite-ref-9[9] sie lĂ€uft derzeit aus und kann nicht mehr neu in Anspruch genommen werden. Der ESM ist der 2012 eingefĂŒhrte, dauerhafte Stabilisierungsmechanismus der Eurozone mit einer maximalen DarlehenskapazitĂ€t von 500 Mrd. Euro. Die Inanspruchnahme des ESM setzt wiederum die Ratifizierung des EuropĂ€ischen Fiskalvertrags voraus, welcher unter anderem die Einhaltung gewisser Defizitgrenzen vorschreibt.) Um ein OMT-Programm aktivieren zu können, muss nicht notwendig ein vollstĂ€ndiges EFSF- bzw. ESM-Anpassungsprogramm durchlaufen werden; auch ein so genanntes vorsorgliches Programm (Enhanced Conditions Credit Line, ECCL) kann genĂŒgen.cite-ref-ecb-2014-09-06-10-0[10] Im Anpassungsprogramm muss allerdings die Möglichkeit zu EFSF/ESM-PrimĂ€rmarktkĂ€ufen vorgesehen sein.cite-ref-ecb-2014-09-06-10-1[10] (Von einem Ankauf auf dem PrimĂ€rmarkt spricht man, wenn die Anleihen direkt vom Emittenten â hier also dem jeweiligen Staat â gekauft werden; ein Kauf auf dem SekundĂ€rmarkt wiederum bezeichnet den Kauf von irgendeinem anderen Marktteilnehmer, der den Titel seinerseits vom Staat bzw. einem anderen KĂ€ufer erworben hat.) Damit will die EZB zum einen forcieren, dass die jeweiligen Teilnehmerstaaten selbst einen Beitrag leisten (weil durch eine ErfĂŒllung der Programmbedingungen die AufschlĂ€ge auf Staatsanleihen verringert werden können), zum anderen der Gefahr des Moral Hazard, konkret eines Missbrauchs der OMTs als Ersatz eigener Reformanstrengungen, vorbeugen.cite-ref-11[11]
OMTs sind OffenmarktgeschĂ€fte ĂŒber Staatsanleihen, die als endgĂŒltige Transaktionen (Outright-GeschĂ€fte) durchgefĂŒhrt werden, das heiĂt das Eurosystem wĂŒrde die jeweiligen Staatstitel am Markt unbefristet aufkaufen. Die KĂ€ufe erfolgen ausschlieĂlich auf dem SekundĂ€rmarkt, also nicht direkt vom begebenden Staat. FĂŒr den Kauf infrage kommen dabei nach Aussage der EZB bei der AnkĂŒndigung des Programms hauptsĂ€chlich Papiere mit einer Restlaufzeit zwischen einem und drei Jahren.cite-ref-12[12] Vorab gibt es weder eine zeitliche Begrenzung fĂŒr die DurchfĂŒhrung von OMTs noch eine volumenmĂ€Ăige Begrenzung der ĂŒber OMT-Programme aufgekauften Staatstitel.cite-ref-ecb-2014-09-06-10-2[10] Die EZB reklamiert fĂŒr die unter dem OMT-Programm erworbenen Papiere keinen bevorrechtigten GlĂ€ubigerstatus (pari passu).cite-ref-ecb-2014-09-06-10-3[10] Im Fall eines Zahlungsausfalls eines Staates mit einem OMT-Programm wĂŒrde die EZB also wie jeder andere GlĂ€ubiger behandelt, soweit nicht nationale Bestimmungen der anwendbaren Rechtsordnung etwas anderes vorsehen.cite-ref-13[13] In dieser Hinsicht heben sich OMTs sowohl vom SMP als auch von den Kreditlinien des Internationalen WĂ€hrungsfonds ab.
Durch die KĂ€ufe wĂŒrde dem Markt LiquiditĂ€t zugefĂŒhrt; diese Ausweitung der Geldbasis will die EZB dadurch kompensieren, dass sie die durch OMTs zugefĂŒhrte LiquiditĂ€t nach Möglichkeit wieder voll abschöpft (vollstĂ€ndige Sterilisation),cite-ref-ecb-2014-09-06-10-4[10] also dem Markt an anderer Stelle wieder entzieht (beispielsweise durch den Verkauf anderer Anleihen oder die Aufforderung an bzw. Incentivierung von GeschĂ€ftsbanken, ihre Guthaben auf den Einlagekonten des Zentralbanksystems zu erhöhen). Die flankierende LiquiditĂ€tsabschöpfung wird von der EZB bei vielen Operationen angewandt, um Inflationsrisiken zu verringern.cite-ref-14[14]
Alle Erkenntnisse ĂŒber die angedachte Form der OMTs ergeben sich aus Pressemitteilungen und Stellungnahmen der EZB. Nachdem EZB-PrĂ€sident Draghi zunĂ€chst angekĂŒndigt hatte, die Ausarbeitung der rechtlichen Details des Programms bald veröffentlichen zu wollen, gab er im Juli 2013 an, dass die Bank den zugehörigen Rechtsakt wahrscheinlich erst dann veröffentlichen werde, wenn die DurchfĂŒhrung eines OMT-Programms unmittelbar bevorsteht.cite-ref-15[15]
BegrĂŒndung
Die EZB begrĂŒndet ihren Beschluss damit, dass sie mittels OMTs die Funktion des geldpolitischen Transmissionsmechanismus des Eurosystems wiederherstellen möchte.cite-ref-ecb-2014-09-06-10-5[10] Sie rekurriert damit auf den Umstand, dass es im Zuge der Eurokrise fĂŒr die Bank zunehmend schwierig wurde, geldpolitische Impulse an den Markt weiterzugeben. Dies bezieht sich insbesondere auf die Kontrolle der Inflationsrate: Gewöhnlicherweise vermag es die EZB, diese durch Ănderung ihres Hauptrefinanzierungssatzes (Leitzinses) zu steuern. Der geĂ€nderte Leitzins wirkt sich dann zunĂ€chst auf den Zinssatz aus, zu dem sich Unternehmen und Haushalte bei den GeschĂ€ftsbanken verschulden können bzw. zu dem sie ihr Vermögen einlegen können; dies wiederum fĂŒhrt zu einer Ănderung des Spar- und Investitionsverhaltens, was ĂŒber eine Anpassung der Inflationserwartungen entsprechende Preiseffekte nach sich zieht. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer KanĂ€le, ĂŒber die sich Entscheidungen der EZB auf die Realwirtschaft auswirken.cite-ref-16[16]
Einige dieser KanĂ€le waren wĂ€hrend der Eurokrise indes teilweise empfindlich gestört. So senkte beispielsweise die EZB ihre ZinssĂ€tze mehrfach; durch die angespannte wirtschaftliche und politische Lage in einigen Staaten wirkte sich die Zinssenkung in diesen LĂ€ndern jedoch kaum auf die ZinssĂ€tze der GeschĂ€ftsbanken (und damit die Realwirtschaft) aus.cite-ref-17[17] Noch dazu litten durch die allgemeine Situation des Bankensystems einige GeschĂ€ftsbanken selbst unter Refinanzierungsschwierigkeiten. Den im Zuge der Krise teils drastisch gestiegenen RenditeaufschlĂ€gen auf die staatlichen Anleihen einiger Eurostaaten kommt in diesem Mechanismus besonderes Gewicht zu. Sie beeinflussen nicht nur das Ausgabenverhalten der öffentlichen Hand, sondern sie werden auch zu einem erheblichen Teil von den GeschĂ€ftsbanken des ausgebenden Staates gehalten, sodass eine sich selbst verstĂ€rkende Dynamik einsetzt:cite-ref-18[18] Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage in einem Land, steigt die Rendite auf dessen Staatsanleihen. Dadurch verschlechtert sich wiederum die RefinanzierungsfĂ€higkeit der GeschĂ€ftsbanken, die mit einer EinschrĂ€nkung der Kreditvergabe reagieren und auf diesem Wege ihrerseits die ökonomische AbwĂ€rtsdynamik des Landes beschleunigen. Hinzu kommt, dass auf dem nationalen Interbankenmarkt (also dem Markt, auf dem sich GeschĂ€ftsbanken untereinander Geld leihen) Transaktionen vornehmlich mit inlĂ€ndischen Staatsanleihen besichert werden, sodass eine diesbezĂŒgliche Unsicherheit nach Ansicht der EZB auch zu Störungen des Interbankenmarkts fĂŒhrt.cite-ref-19[19]
Diese UmstĂ€nde machten nach Ansicht der EZB unkonventionelle MaĂnahmen wie OMTs erforderlich. Die Bank geht dabei davon aus, dass ein wichtiger Grund fĂŒr das generell hohe Niveau der innereuropĂ€ischen Renditedifferenziale bei öffentlichen Schuldtiteln in ĂŒbersteigerten Ăngsten der Marktteilnehmer begrĂŒndet ist, einzelne Staaten könnten eine freiwillige oder unfreiwillige Abkehr vom Euro vollziehen (Redenominierungsrisiko).cite-ref-ecb-2014-09-06-10-6[10] Dies hĂ€tte erhebliche Unsicherheiten fĂŒr ihre (Euro-denominierten) AnsprĂŒche zur Folge. Ein gewisses RenditegefĂ€lle sei in einer WĂ€hrungsunion zwar normal und spiegele unterschiedliche Risiken wider; dieses sei (Ende 2012) jedoch zum Teil irrational hoch gewesen.cite-ref-20[20] Indem die EZB mit den OMTs in Aussicht stellt, dass sie in einem ernsthaft in Schwierigkeiten befindlichen (aber noch nicht zahlungsunfĂ€higen) Land durch AnleihenkĂ€ufe intervenieren wĂŒrde, glaubt sie, der beschriebenen AbwĂ€rtsdynamik entgegenwirken zu können. Die Risikoperzeption der Marktteilnehmer sollte daher aus Sicht der Bank im Gefolge des OMT-Beschlusses zurĂŒckgehen. Hierdurch werde sodann auch der Transmissionskanal wieder frei, der der EZB die Kontrolle der PreisstabilitĂ€t wieder ermöglicht.cite-ref-21[21]
Wirtschaftliche Aspekte
Auswirkungen auf die Zinsen fĂŒr Staatsanleihen
Casiraghi u. a. (2013cite-ref-22[22]) betrachten die Auswirkungen der OMT-Entscheidung auf die Rendite italienischer Staatsanleihen mittels eines Ereignisstudienmodells mit zweitĂ€gigem Zeitfenster. Solcherlei Ereignisstudien fuĂen auf einem Vergleich der extrapolierten Werte im unmittelbaren Vorfeld des jeweiligen Ereignisses mit den tatsĂ€chlichen Werten in der direkten Folgezeit des Ereignisses. Nach dem OMT-Beschluss vom 2. August 2012 stellen sie auf diese Weise einen signifikanten RenditerĂŒckgang um etwa 0,6 Prozent fĂŒr zweijĂ€hrige und keine signifikante Ănderung der Rendite auf zehnjĂ€hrige Papiere fest. Die Festlegung der Einzelheiten des Programms am 6. September brachte wiederum einen signifikanten RenditerĂŒckgang bei den langfristigen Anleihen mit sich (0,5 Prozent).
Altavilla, Giannone und Lenze (2014cite-ref-23[23]) kommen unter RĂŒckgriff auf Hochfrequenzhandelsdaten ebenfalls anhand einer Ereignisstudie zu dem Ergebnis, dass der OMT-Beschluss einen RenditerĂŒckgang fĂŒr spanische und italienische Staatstitel mit zweijĂ€hriger Laufzeit um etwa zwei Prozent bewirkt habe, wĂ€hrend die Rendite auf deutsche und französische Anleihen gleicher Laufzeit unverĂ€ndert geblieben sei. Die ausgewiesenen Renditeeffekte sind bei Altavilla, Giannone und Lenze (2014) kumulierter Natur und vereinen die Effekte auf Draghis AnkĂŒndigung vom 26. Juli 2012 (wenn erforderlich, alles zu tun, um den Euro zu retten), den OMT-Beschluss vom 2. August sowie die VerkĂŒndung der Details des Programms vom 6. September.
Auch Krishnamurthy, Nagel und Vissing-Jorgensen (2014cite-ref-24[24]) identifizieren deutliche renditesenkende Auswirkungen des OMT-Beschlusses an den StaatsanleihenmĂ€rkten der GIIPS-Staaten. Die Autoren analysieren dabei drei verschiedene WirkkanĂ€le â Risiko eines Wechsels der WĂ€hrung, Risiko eines Zahlungsausfalls und Risiko einer Segmentierung auf dem Markt fĂŒr inlĂ€ndische Staatsanleihen â, wobei sie Evidenz fĂŒr die beiden letzten Faktoren finden. In einer weiteren Ereignisstudie stellt Szczerbowicz (2012cite-ref-25[25]) positive Effekte des OMT-Beschlusses auf die Refinanzierungskosten von Banken und Staaten in der Eurozone. Insbesondere seien auch unmittelbar die Refinanzierungskosten jener Staaten drastisch gefallen, die drohten, den Zugang zu den KapitalmĂ€rkten zu verlieren.
Kritik an der Funktionsweise des Programms
Hinsichtlich der PraktikabilitĂ€t des Programms ist frĂŒh vorgebracht worden, dass die Aktivierung durch das Erfordernis eines Anpassungsprogramms mit ĂŒbermĂ€Ăig hohen politischen Kosten einhergehe; diese schreckten schlieĂlich auch solche Staaten von einer Inanspruchnahme ab, die eigentlich gut daran tĂ€ten, von einem OMT-Programm Gebrauch zu machen. Nachdem die italienische Parlamentswahl Anfang 2013 keine klaren MehrheitsverhĂ€ltnisse hervorgebracht hatte und ein langwieriger Regierungsbildungsprozess zu befĂŒrchten stand, Ă€uĂerten einige Beobachter im Besonderen Zweifel, ob die OMTs durch ihre VerknĂŒpfung mit einem Anpassungsprogramm der EuropĂ€ischen Union nicht auch möglicherweise zu anfĂ€llig fĂŒr politische InstabilitĂ€t sein könnten.cite-ref-26[26]
Zudem merkten einige Kommentatoren zu verschiedenen Zeitpunkten an, dass infolge des Entscheids zwar die Zinsen fĂŒr Staatsanleihen zurĂŒckgegangen sind, der Transmissionsmechanismus â und damit das eigentlich Ziel â seine FunktionsfĂ€higkeit dadurch allerdings durchaus nicht wiedererlangt habe.cite-ref-27[27] Hristov u. a. (2014cite-ref-28[28]) gehen dieser Frage im Kontext eines VAR-Modells nach, wobei sie zu dem Ergebnis gelangen, dass sich die gefallenen Renditen auf den StaatsanleihenmĂ€rkten nur zu einem sehr geringen Teil auf die KreditvergabetĂ€tigkeit des Bankensystems ausgewirkt hĂ€tten; dieser Zusammenhang sei noch dazu im Laufe der Krise immer schwĂ€cher geworden, was die Autoren zu Zweifeln an der Eignung von OMTs als Problemlösungsmechanismus fĂŒr eine ins Stocken geratene geldpolitische Transmission bewegt.
Ein weiteres mögliches Problem des OMT-Beschlusses könnte nach Meinung einiger Beobachter darin bestehen, dass er durch die Verringerung der ZinsaufschlĂ€ge auf Staatstitel den politischen Druck von den LĂ€ndern und Institutionen genommen haben könnte, erforderliche Reformen durchzufĂŒhren.cite-ref-29[29]
Eine AnfĂ€lligkeit liegt ĂŒberdies in der durch die strikte KonditionalitĂ€t bedingten AbhĂ€ngigkeit von den anderen Regierungen des Eurosystems. So zog etwa der deutsche Finanzminister Wolfgang SchĂ€uble Ende April 2014 auf einer Diskussionsveranstaltung an der UniversitĂ€t Bielefeld in Zweifel, ob die deutsche Bundesregierung OMT-AnleihekĂ€ufe zulassen wĂŒrde.cite-ref-30[30] SchĂ€uble sagte in Anspielung auf das fĂŒr OMT-AnleihekĂ€ufe erforderliche EFSF-/ESM-Programm mit der Möglichkeit zu PrimĂ€rmarktkĂ€ufen, die EZB könne eine Entscheidung ĂŒber OMT-AnleihekĂ€ufe âgar nicht treffen, weil sie sich an Voraussetzungen gebunden hat, ĂŒber die sie nicht verfĂŒgt. Denn ESM-Entscheidungen sind einstimmig, und wir werden natĂŒrlich ein solches Programm nach dieser AnkĂŒndigung der EZB nicht beschlieĂen.â
Politische Rahmenbedingungen
Rolle der Deutschen Bundesbank
Der PrĂ€sident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, von dem angenommen wird, dass er als einziger Vertreter im EZB-Rat gegen den OMT-Beschluss gestimmt hat (siehe weiter oben), erklĂ€rte unmittelbar nach der Sitzung des Rates, OMTs könnten erhebliche Risiken zwischen den Steuerzahlern verschiedener LĂ€nder umverteilen; dazu seien aber nur die Parlamente und Regierungen legitimiert.cite-ref-faz-2012-09-06-31-0[31] Zudem laufe die Geldpolitik Gefahr, in das Schlepptau der Fiskalpolitik zu geraten.cite-ref-faz-2012-09-06-31-1[31] Schon auf der Pressekonferenz vom 2. August 2012 hatte Draghi Weidmann in der Frage des Ankaufs weiterer Staatstitel namentlich als Abweichler benannt,cite-ref-32[32] was zu Verstimmungen bei der Bundesbank und ihr gewogenen Mitgliedern des EZB-Rates gefĂŒhrt hatte.cite-ref-33[33] Wenige Tage vor dem OMT-Beschluss bekrĂ€ftigte Weidmann in einem Interview seine ablehnende Haltung zu weiteren StaatsanleihenkĂ€ufen.cite-ref-34[34]
Die Reaktion der Bundesbank unterschied sich merklich von derjenigen der deutschen Regierung.cite-ref-35[35] Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte nach dem OMT-Beschluss, die EZB handele innerhalb ihres Mandats, was allgemein als implizite Zustimmung zu der Entscheidung gewertet wurde.cite-ref-36[36]
Potenzielle Kandidaten
Spanien war frĂŒh als möglicher Kandidat fĂŒr ein OMT-Programm im GesprĂ€ch, doch hat sich diese Erwartung vieler Investoren immer wieder als falsch erwiesen.cite-ref-37[37] MinisterprĂ€sident Mariano Rajoy bekrĂ€ftigte im Januar 2013, dass er âmomentanâ keine Notwendigkeit fĂŒr ein Programm sehe, die Option jedoch bestehe und es absurd sei, sie auf alle Zeiten auszuschlieĂen.cite-ref-38[38]
Irland signalisierte Anfang 2013 Interesse an einem OMT-Programm. Der irische Finanzminister Michael Noonan sagte damals, seine Regierung habe noch nicht darĂŒber entschieden, ob auf eine Inanspruchnahme von OMTs hingearbeitet werden solle; Dublin versuche aber, alle Bedingungen innert der nĂ€chsten Monate zu erfĂŒllen.cite-ref-39[39] Kurz darauf bezeichnete er einen, noch nicht konkret geplanten, Antrag auf ein OMT-Programm als wahrscheinlich.
Auch ĂŒber eine Inanspruchnahme durch Portugal wurde insbesondere Anfang bis Mitte 2013 intensiv diskutiert. Die portugiesische Regierung plante zu diesem Zeitpunkt wie Irland, den EFSF-Rettungsschirm zu verlassen. Die EU-Kommission diskutierte zu diesem Zweck auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme eines OMT-Programms.cite-ref-40[40] Zuvor hatte die EZB allerdings klargestellt, dass OMTs nicht dazu gedacht seien, die RĂŒckkehr an den Staatsanleihenmarkt zu erleichtern.cite-ref-41[41]
Rechtliche Bewertung
Gerichtliche Befassung
Der OMT-Beschluss war unter anderem Gegenstand mehrerer (verbundener) Verfahren vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, die MaĂnahmen des Eurosystems im Zusammenhang mit der Eurokrise betreffen.cite-ref-bverfg-feb-42-0[42] Mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 trennte das Gericht die sich auf den OMT-Beschluss beziehenden VerfahrensgegenstĂ€nde vom Hauptsacheverfahren ab;cite-ref-43[43] mit Beschluss vom 14. Januar 2014 setzte es die abgetrennten Verfahren aus und richtete mehrere Vorlagefragen zwecks Vorabentscheidung an den EuropĂ€ischen Gerichtshof.cite-ref-44[44] Das Bundesverfassungsgericht Ă€uĂerte in seinem mit 6:2 Stimmen ergangenen Beschluss, dass OMTs aus seiner Sicht nicht vom Mandat der EuropĂ€ischen Zentralbank gedeckt sein dĂŒrfte, weil sie sich ânicht mehr als wĂ€hrungspolitische, sondern als ĂŒberwiegend wirtschaftspolitische MaĂnahme[n] dar[stellten]â und insoweit ein VerstoĂ gegen Art. 119 und Art. 127 Abs. 1 und Abs. 2 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union (AEUV) vorliege.cite-ref-45[45] Ferner erscheinen dem Gericht die ModalitĂ€ten des Programms als mit dem in Art. 123 AEUV verankerten Verbot monetĂ€rer Haushaltsfinanzierung unvereinbar.cite-ref-46[46] Jeder dieser VerstöĂe wĂŒrde fĂŒr sich selbst auch einen Ultra-vires-Akt im Sinne der Honeywell-Entscheidungcite-ref-47[47] des Gerichts begrĂŒnden, was zur Folge hĂ€tte, dass deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte â auch die Deutsche Bundesbank â an der kompetenzĂŒberschreitenden Handlung nicht mitwirken dĂŒrften.cite-ref-48[48] Wie in Honeywell vorgezeichnet, gibt das Bundesverfassungsgericht vor der Feststellung eines Ultra-Vires-Akts jedoch dem EuropĂ€ischen Gerichtshof die Gelegenheit zur Vertragsauslegung sowie zur Entscheidung ĂŒber die GĂŒltigkeit und die Auslegung der fraglichen Handlungen. Zwar sieht das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage seiner eigenen Auslegung gegenwĂ€rtig die oben erwĂ€hnten RechtsverstöĂe; der EuropĂ€ische Gerichtshof könne jedoch den OMT-Beschluss in seiner GĂŒltigkeit begrenzen oder eine primĂ€rrechtskonforme Auslegung herbeifĂŒhren, welche mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies setze wohl voraus, dass ein Schuldenschnitt ausgeschlossen wird, Staatsanleihen einzelner Mitgliedstaaten nicht in unbegrenzter Höhe angekauft und Eingriffe in die Preisbildung am Markt so weit wie möglich vermieden werden.cite-ref-49[49]
Der Generalanwalt am EuropĂ€ischen Gerichtshof, Cruz VillalĂłn, wertete in seinem Schlussantrag vom 14. Januar 2015 OMTs als unkonventionelle wĂ€hrungspolitische MaĂnahme, die grundsĂ€tzlich vom Mandat der EZB erfasst sei.cite-ref-50[50] FĂŒr unionsrechtlich problematisch weil wirtschaftspolitisch geprĂ€gt erachtet er allerdings die aktive und einflussreiche Rolle der EZB in den (genuin politischen) EFSF- und ESM-Programmen.cite-ref-51[51] Im Ergebnis bejaht er diesbezĂŒglich die Vereinbarkeit mit dem AEUV unter der Voraussetzung, dass sich die EZB âjedes unmittelbaren Eingreifens in die Finanzhilfeprogramme enthĂ€lt, an die das OMT-Programm anknĂŒpftâ, und der âBegrĂŒndungspflicht sowie den Erfordernissen, die sich aus dem Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit ergeben, in strikter Weise nachkommtâ.cite-ref-52[52] Die zusĂ€tzliche Vorlagefrage des Bundesverfassungsgerichts, ob auĂerdem ein VerstoĂ gegen das Verbot monetĂ€rer Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV) vorliegt, verneint VillalĂłn unter dem Vorbehalt, dass das Programm, wenn es zur Anwendung gelangen sollte, âunter zeitlichen UmstĂ€nden durchgefĂŒhrt wird, die tatsĂ€chlich die Bildung eines Marktpreises fĂŒr die Staatsschuldtitel ermöglichenâ. Derzeit bestĂŒnden allerdings keine Anhaltspunkte dafĂŒr, dass ein âunverhĂ€ltnismĂ€Ăige[r]â Anreiz fĂŒr den Erwerb von Staatsanleihen auf dem PrimĂ€rmarkt geschaffen wird.cite-ref-53[53]
Der EuropĂ€ische Gerichtshof unter dem Vorsitz von Vassilios Skouris hat am 16. Juni 2015 in seinem Urteil verkĂŒndet, dass das OMT-Programm der EZB rechtmĂ€Ăig ist.cite-ref-54[54] urteil-juni-2016 Am 21. Juni 2016 schloss sich das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Andreas VoĂkuhle in dem im Januar 2014 vorlĂ€ufig ausgesetzten Verfahren dieser Sichtweise weitgehend an. Es setzte zugleich Bedingungen: so dĂŒrften AnkĂ€ufe nicht im Voraus angekĂŒndigt werden, ihr Volumen mĂŒsse im Vorfeld begrenzt worden sein. AuĂerdem dĂŒrften nur Anleihen von Staaten gekauft werden, die sich noch selbst am Markt finanzieren können, zwischen Ausgabe und Ankauf mĂŒsse eine gewisse Frist liegen, und die Anleihen mĂŒssten wieder verkauft werden, sobald sich die Lage verbessert habe. Die KlĂ€ger, darunter die Bundestagsfraktion der Linkspartei, der Verein Mehr Demokratie um die ehemalige Bundesjustizministerin Herta DĂ€ubler-Gmelin sowie der CSU-Politiker Peter Gauweiler zeigten sich nicht unzufrieden: das Gericht habe klare Grenzen gezogen, bei deren Ăberschreitung Bundesregierung und Bundestag handeln mĂŒssten. Sollten diese nicht eingreifen, sehen sie die Möglichkeit, erneut gerichtlich hiergegen vorzugehen.cite-ref-55[55]cite-ref-56[56]
Auffassung der EZB
Nach Auffassung der EZB liegt im OMT-Beschluss keine Ăberschreitung ihres Mandats. Die MaĂnahme sei gerade darauf gerichtet, das originĂ€re wĂ€hrungspolitische Ziel der PreisstabilitĂ€t in der Eurozone zu erreichen, indem sie die infolge der Eurokrise beeintrĂ€chtigten KanĂ€le geldpolitischer Steuerung wieder öffnen soll.cite-ref-57[57] Ferner stellten OMTs keine monetĂ€re Haushaltsfinanzierung im Sinne des Art. 123 AEUV dar.cite-ref-58[58] In ihrer mĂŒndlichen Stellungnahme vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht im Juni 2013 hob die Bank insbesondere hervor, dass sie neu emittierte Staatsanleihen mit Sperrfristen belegt, vor deren Ablauf kein Ankauf der Papiere erfolgt.cite-ref-59[59] Zudem wĂŒrden die Zentralbanken des Eurosystems âdas Emissionsverhalten der Mitgliedstaaten, Banken und Marktakteure auf Zeichen unangemessenen Zusammenwirkensâ beobachten und auf solcherlei Anzeichen entsprechend reagieren.
Diskussion des OMT-Beschlusses im Schrifttum
Die europarechtliche ZulĂ€ssigkeit ĂŒberwiegend bejahend
Gerner-Beuerle, Kucuk und Schuster (2014cite-ref-60[60]) kritisieren in einer Besprechung des Vorlagebeschlusses des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass eine adĂ€quate rechtliche Beurteilung eine Befassung mit der ökonomischen Rechtfertigung der EZB erfordere, um eine AbwĂ€gung zwischen den potenziellen ökonomischen Positiveffekten und die Moral-Hazard-Problematik vornehmen zu können.cite-ref-61[61] Diese habe zu dem Schluss fĂŒhren mĂŒssen, dass das Programm angemessen sei und mit den VertrĂ€gen in Einklang stehe. Steinbach (2013cite-ref-62[62]) hĂ€lt den OMT-Beschluss fĂŒr mit Art. 123 AEUV vereinbar, weil die Beurteilung auf die empirische Frage hinauslaufe, ob die hohen Renditespreads zwischen sicheren (deutschen) Anleihen und denen der Krisenstaaten ĂŒber das auf Grundlage der Fundamentalwerte gerechtfertigte MaĂ hinausgehen (dann lĂ€ge ein faktischer Ressourcentransfer zu Gunsten der EZB vor) oder nicht; die Erfahrung aus vergangenen Ereignissen spreche fĂŒr ersteres, sodass auch keine Haushaltsfinanzierung vorliegen könne. Im Ăbrigen habe die EZB einen weiten Spielraum bei der AusĂŒbung ihrer geldpolitischen Steuerung. Nach Auffassung von Thiele (2014cite-ref-63[63]) sind die Wirkungen einer von der EZB ergriffenen MaĂnahme fĂŒr deren Zuordnung zum Bereich der Wirtschaft- oder WĂ€hrungspolitik unerheblich; vielmehr sei auf ihren Zweck abzustellen. Vorliegend sei dieser geldpolitischer Natur und OMTs seien mithin jedenfalls potenziell geeignet, das geldpolitische Ziel zu erreichen, woraus ihre Vereinbarkeit mit dem Mandat der EZB folge.
Wendel (2014cite-ref-64[64]) argumentiert demgegenĂŒber, es komme auf die Einordnung als wirtschafts- oder wĂ€hrungspolitische MaĂnahme gar nicht an. Der fĂŒr OffenmarktgeschĂ€fte einschlĂ€gige Art. 18 Abs. 1 der EZB-Satzung sehe keine diesbezĂŒgliche Differenzierung, sondern eine Ausrichtung an den Zielen der EZB (vorrangig also PreisstabilitĂ€t) vor. Hierzu könnten sehr wohl auch bisweilen wirtschaftspolitische MaĂnahmen dienlich sein.cite-ref-65[65] Aber selbst wenn man einen anderen MaĂstab zugrunde legen will, sei der OMT-Beschluss zu rechtfertigen; indem die EZB an das Bestehen eines ESM-/EFSF-Programms anknĂŒpft, zeige dies gerade, dass die Bank keine eigenstĂ€ndige Wirtschaftspolitik, sondern âeine â ihrem Mandat entsprechende â bloĂe UnterstĂŒtzung der Wirtschaftspolitik betreibtâ.cite-ref-66[66] Aus Ă€hnlichem Grund sei auch kein VerstoĂ gegen Art. 123 AEUV erkennbar. Die EZB könne dies betreffend fĂŒr sich einen Beurteilungsspielraum in Anspruch nehmen, der ârechtlich hinzunehmen[]â sei, wobei die KonditionalitĂ€t des OMT-Programms abermals fĂŒr die ZulĂ€ssigkeit spreche, weil zu beobachten sei, dass die LĂ€nder offenbar einen starken Anreiz haben, die RettungsfazilitĂ€ten möglichst schnell wieder zu verlassen, was auf eine strikt disziplinierende Wirkung der selbigen hindeute.cite-ref-67[67]
Simon (2015cite-ref-68[68]) sieht in der KaufbereitschaftserklĂ€rung der EZB keinen VerstoĂ gegen Art. 123, Art. 125 AEUV oder sonstige unionsrechtliche Bestimmungen; der vereinzelte Ankauf von Staatsanleihen am SekundĂ€rmarkt sei erlaubt und eine Zunahme der Risiken fĂŒr das Eurosystem auch im Rahmen anderer MaĂnahmen hinzunehmen. Denkbar sei allerdings, dass die EZB ihr Mandat bei einer tatsĂ€chlichen DurchfĂŒhrung der Transaktionen ĂŒberdehnt, indem sie die BonitĂ€tsanforderungen zu sehr aufweicht.cite-ref-69[69] Mayer (2014cite-ref-70[70]) meint, die Frage der unionsrechtlichen ZulĂ€ssigkeit laufe letztlich darauf hinaus, ob die Darstellung der EZB, es handele sich um eine geldpolitische MaĂnahme, zutreffend sei; dies sei aber selbst im wirtschaftswissenschaftlichen Diskurs umstritten und könne deshalb mithin nicht ĂŒberzeugend entkrĂ€ftet werden, da Gerichte nicht einfach ihre eigene Beurteilung der Frage autoritativ zur BegrĂŒndung eines RechtsverstoĂes heranziehen könnten.cite-ref-71[71] Der OMT-Beschluss sei ferner unter Zugrundelegung der Honeywell-Entscheidung mit der deutschen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung insoweit vereinbar, als eine allfĂ€llige KompetenzĂŒberschreitung mit Blick auf die kontroverse Diskussion der Frage in der Wissenschaft weder offensichtlich sei noch zu einer bedeutenden Verschiebung des KompetenzgefĂŒges zulasten der Bundesrepublik Deutschland fĂŒhre; denn die EZB agiere mit OMTs gerade auf einem Gebiet, auf dem Mitgliedstaaten in Ermangelung einer entsprechenden Institution gar nicht agieren können â dann aber könne man ihnen auch keine Kompetenz nehmen.cite-ref-72[72]
Lammers (2015cite-ref-73[73]) erkennt keinen VerstoĂ gegen das Verbot gemeinschaftlicher Haftung aus Art. 125 AEUV, weil ein Kreditereignis zwar zu einer Minderung des Zentralbankvermögens fĂŒhren könne. Jedoch bestehe fĂŒr die Mitgliedsstaaten keine Nachschusspflicht fĂŒr ihre NZBs und die geminderten AusschĂŒttungen der NZBs an die Staaten mĂŒssten zwar in den nationalen Haushalten kompensiert werden, stellten jedoch keine mitgliedschaftliche Haftung im Sinne des Vertrages dar.cite-ref-74[74] Art. 123 AEUV betreffe zudem nur PrimĂ€rmarktkĂ€ufe und stehe den MaĂnahmen deshalb gleichfalls nicht entgegen.
Die europarechtliche ZulĂ€ssigkeit ĂŒberwiegend ablehnend
Schmidt (2015cite-ref-75[75]) bejaht einen VerstoĂ gegen Art. 127 AEUV, weil die EZB mit den OMTs das illegitime Doppelziel verfolge, die ZinssĂ€tze auf Staatsanleihen zu senken und die ZinsaufschlĂ€ge zu normalisieren. Denn nach Art. 127 Abs. 5 AEUV hĂ€tten die nationalen Behörden MaĂnahmen zur StabilitĂ€t des Finanzsystems zu ergreifen, wĂ€hrend das ESZB lediglich zu deren reibungsloser DurchfĂŒhrung beitragen dĂŒrfe.cite-ref-76[76] Auch stehe der OMT-Beschluss in Konflikt zum Verbot monetĂ€rer Staatsfinanzierung aus Art. 125 AEUV, weil nur einzelne Staaten von ihm profitieren (SelektivitĂ€t); die SelektivitĂ€t lasse auĂerdem ebenfalls Zweifel am geldpolitischen Charakter der MaĂnahme aufkommen. Die Position der EZB, eine âBehebung der Störung des geldpolitischen Transmissionsmechanismusâ zu intendieren, sei rechtlich irrelevant, weil eine Ăbernahme dieser Argumentation einen âFreibrief fĂŒr jede Aktionâ darstelle.cite-ref-77[77]
Mody (2014cite-ref-78[78]) hĂ€lt OMTs ebenfalls fĂŒr nicht mit Art. 125 AEUV vereinbar. OMTs kĂ€men nach ihrer Anlage gerade dann zum Zug, wenn der ESM allein nicht mehr ausreiche, sodass betrĂ€chtliche Ausfallrisiken bestĂŒnden. FĂŒr das Vorliegen monetĂ€rer Haushaltsfinanzierung spreche auch, dass ein OMT-Programm dadurch, dass es die Rendite auf Staatsanleihen des betreffenden Staates senkt, auch dessen Haushaltsdisziplin unterminiere.
Siehe auch
Literatur
⹠Egon Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Franz Seitz: EuropÀische Geldpolitik. EuropÀische Geldpolitik. 6. Auflage. UTB, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-8252-8555-5.
âą Helmut Siekmann, Vikrant Vig, Volker Wieland (Hrsg.): The ECBâs Outright Monetary Transactions in the Courts. (PDF; 2,6 MB) In: IMFS Interdisciplinary Studies in Monetary and Financial Stability, Nr. 1/2015. Institute for Monetary and Financial Stability, UniversitĂ€t Frankfurt.
Weblinks
Einzelnachweise
cite-note-11. â So etwa Glossar. Geldpolitische Outright-GeschĂ€fte. Bundesbank; abgerufen am 13. April 2015.
cite-note-22. â Dazu im Einzelnen der Abschnitt âAuswirkungen auf die Zinsen fĂŒr Staatsanleihenâ. Vgl. auch Peter Spiegel, Michael Steen: Fears ECB bond scheme has its weakness. In: Financial Times (FT.com), 26. Februar 2013; abgerufen am 12. April 2015; Bench Press. In: The Economist. (Online), 8. Juni 2013; abgerufen am 12. April 2015.
cite-note-33. â Speech by Mario Draghi, President of the European Central Bank at the Global Investment Conference in London, 26 July 2012. ECB; abgerufen am 8. Dezember 2018.
cite-note-66. â 6 September 2012 â Technical features of Outright Monetary Transactions. ECB, Press Release; abgerufen am 14. Februar 2014.
cite-note-77. â Michael Steen: Super Mario reaches the last level â German politics. In: Financial Times (FT.com), 7. September 2012; abgerufen am 12. April 2015.
cite-note-88. â Michael Steen: Weidmann isolated as ECB plan approved. In: Financial Times (FT.com), 6. September 2012; abgerufen am 12. April 2015. Draghi Ă€uĂerte auf der Pressekonferenz nach der Sitzung des Rates, es habe eine Gegenstimme gegeben, die EZB werde sich aber âzu den Details nicht Ă€uĂern. Sie können darĂŒber spekulieren.â Vgl. ECB: Introductory statement to the press conference (with Q&A). 6. September 2012; abgerufen am 13. April 2015.
cite-note-99. â European Financial Stability Facility FAQ. (PDF; 0,4 MB) EFSF, 19. MĂ€rz 2015; abgerufen am 13. April 2015.
cite-note-ecb-2014-09-06-1010. â 6 September 2012 â Technical features of Outright Monetary Transactions. ECB, Press Release; abgerufen am 14. Februar 2014.
cite-note-1111. â Lionel Barber, Michael Steen: Interview with Mario Draghi. Interview mit Mario Draghi. In: Financial Times (FT.com), 13. Dezember 2012; abgerufen am 18. April 2015.
cite-note-1212. â 6 September 2012 â Technical features of Outright Monetary Transactions. ECB, Press Release; abgerufen am 21. April 2015. Dass auf die Restlaufzeit abgestellt wird, ergibt sich aus Draghis Antwort auf der anschlieĂenden Pressekonferenz, vgl. ECB: Introductory statement to the press conference (with Q&A). 6. September 2012; abgerufen am 13. April 2015.
cite-note-1313. â 6 September 2012 â Technical features of Outright Monetary Transactions. ECB, Press Release. Abgerufen am 14. Februar 2014. Teilweise wird auf die Verhandlungsmacht der EZB verwiesen, die diese dazu nutzen könnte, eine Ănderung des nationalen Haftungsregimes zu erzwingen. Vgl. etwa Joseph Cotterill: Seniority, the SMP, and the OMT. In: Financial Times Alphaville, 6. September 2012; abgerufen am 14. April 2015.
cite-note-1414. â Kritisch zur inflationsmindernden Wirkung der von der EZB bevorzugten Absorptionsmethode Joe Weisenthal: The Truth About The ECB's Plans To 'Sterilize' Its Purchases Of Government Debt. In: Business Insider. (Online). 9. September 2012; abgerufen am 14. April 2015; Michael McMahon, Udara Peiris und Herakles Polemarchakis: Outright Monetary Transactions sterilised? VoxEU, 30. Oktober 2012; abgerufen am 21. April 2015.
cite-note-1515. â Introductory statement to the press conference (with Q&A). EZB, 4. Juli 2013; abgerufen am 14. April 2015. Siehe auch ECB only to publish OMT legal act if activation imminent. (Memento vom 16. April 2015 im Internet Archive) Reuters, 29. April 2013; abgerufen am 13. April 2015. Michael Steen, Ralph Atkins: Draghiâs âDirty Harryâ act keeps euro crisis at bay. In: Financial Times (FT.com), 22. Juli 2013; abgerufen am 13. April 2015. Die EZB hatte dies zuvor im Januar 2013 auch in ihrer schriftlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht klargestellt: âDer Rechtsakt, der diesen geldpolitischen Grundsatzbeschluss des EZB-Rates umsetzt, ist bislang aber noch nicht verabschiedet und deshalb auch nicht im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union veröffentlicht worden. Zum einen mussten die konkreten Bedingungen fĂŒr OMTs erst noch ausgearbeitet werden. Zum anderen hat dieses Instrument bereits durch seine bloĂe AnkĂŒndigung eine wĂŒnschenswerte geldpolitische Wirkung [âŠ] Die EuropĂ€ische Zentralbank wird den förmlichen Beschluss ĂŒber geldpolitische Outright-GeschĂ€fte deshalb auch erst zu dem Zeitpunkt verabschieden und veröffentlichen, an dem Transaktionen auf den SekundĂ€rmĂ€rkten bevorstehen sollten.â Vgl. Frank Schorkopf: Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1439/12 und 2 BvR 1824/12. Organstreitverfahren 2 BvE 6/12 (PDF; 7,1 MB) Handelsblatt [Online]; abgerufen am 15. April 2015. Schreiben vom 16. Januar 2013 an das Bundesverfassungsgericht, S. 18.
cite-note-1616. â Zu einer Ăbersicht vgl. Transmission mechanism of monetary policy. ECB; abgerufen am 14. April 2015.
cite-note-1717. â Siehe auch Mario Draghi: The monetary policy of the European Central Bank and its transmission in the euro area. Rede, UniversitĂ€t Bocconi, Mailand, 15. November 2012; abgerufen am 18. April 2015.
cite-note-1818. â Siehe auch Claire Jones: Q&A on revamped ECB bond-buying process. In: Financial Times (FT.com), 6. September 2012; abgerufen am 17. April 2015.
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cite-note-2020. â Introductory statement to the press conference (with Q&A). EZB, 6. Dezember 2012; abgerufen am 18. April 2015.
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cite-note-2929. â Siehe etwa Wolfgang MĂŒnchau: The eurozone crisis is not finished. In: Financial Times (FT.com), 3. Februar 2013; abgerufen am 20. April 2015; Hans-Werner Sinn: Europeâs Next Moral Hazard. Project Syndicate, 24. April 2014; abgerufen am 21. April 2015.
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cite-note-3838. â âThe option is there, and it would be absurd to rule it out for all time [âŠ] But at this point we believe that it is not necessary.â Zitiert nach Lionel Barber, Tobias Buck und Michael Steen: Spain calls on Germany to boost growth. In: Financial Times (FT.com), 15. Januar 2013; abgerufen am 18. April 2015.
cite-note-3939. â Peter Spiegel, Jamie Smyth: Ireland signals use of ECB bond plan. In: Financial Times (FT.com), 22. Januar 2013; abgerufen am 18. April 2015.
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cite-note-bverfg-feb-4242. â Pressemitteilung Nr. 9/2014 vom 7. Februar 2014. Bundesverfassungsgericht; abgerufen am 7. Februar 2014.
cite-note-4343. â BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013, 2 BvR 1390/12 u. a.
cite-note-4444. â BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2014, 2 BvR 2728/13 u. a.
cite-note-4545. â BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2014, 2 BvR 2728/13 u. a., Rn. 69, 55.
cite-note-4646. â BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2014, 2 BvR 2728/13 u. a., Rn. 55, 84 ff.
cite-note-4747. â BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010, 2 BvR 2661/06 â Honeywell.
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cite-note-5050. â EuGH, SchlussantrĂ€ge des Generalanwalts Pedro Cruz VillalĂłn, C-62/14, Rn. 158.
cite-note-5151. â EuGH, SchlussantrĂ€ge des Generalanwalts Pedro Cruz VillalĂłn, C-62/14, Rn. 143â147.
cite-note-5252. â EuGH, SchlussantrĂ€ge des Generalanwalts Pedro Cruz VillalĂłn, C-62/14, Rn. 158, 263.
cite-note-5353. â EuGH, SchlussantrĂ€ge des Generalanwalts Pedro Cruz VillalĂłn, C-62/14, Rn. 258â261, 263.
cite-note-5454. â Urteil des Gerichtshofs In der Rechtssache C-62/14 auf curia.europa.eu abgerufen am 29. Juni 2015.
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